Teppeki zur Anwendung an Kopf- und Rosenkohl zugelassen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bestehende Zulassung des Pflanzenschutzmittel Teppeki (Zulassungsnr. 025691-00) mit dem Wirkstoff Flonicamid um zusätzliche Anwendungen erweitert. Das Mittel darf in Kopf- und Rosenkohl gegen Blattläuse und Weiße Fliegen eingesetzt werden.
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Kultur | Schadorganismus | Anwendungsnr. |
Kopfkohl (Rot-, Weiß-,Spitz- und Wirsingkohl) | Weiße Fliegen, Blattläuse | 025691-00/10-003 |
Rosenkohl | Weiße Fliegen, Blattläuse | 025691-00/11-001 |
Für alle Anwendungen von Teppeki gilt für die Auflage NB6621: „Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.“
Alle Details der Zulassung, insbesondere zu Anwendungsbestimmungen, Auflagen und Wartezeiten, enthält die Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab der nächsten Aktualisierung Anfang Mai 2020. Anwender sind verpflichtet, sich schon vor der Anwendung des Mittels über alle Angaben auf dem Etikett und in der Gebrauchsanleitung kundig zu machen und die darin genannten Vorgaben einzuhalten.
Teppeki ist bereits seit 2007 in zahlreichen Kulturen zugelassen, unter anderem in Kartoffeln, Winterweizen, Zuckerrüben, Hopfen, sowie im Gemüse- und Obstbau. Die Erweiterungen der Zulassung wurden notwendig, da Pflanzenschutzmittel mit den neonikotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr im Freiland eingesetzt werden dürfen.
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