Rovral WG und andere: Zulassung widerrufen
Die Europäische Kommission hat die Genehmigung für den Wirkstoff Iprodion (Rovral WG u.a.) nicht erneuert.
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Die Genehmigung für den Wirkstoff Iprodion (Rovral WG u.a.) wurde nicht erneuert. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb spätestens am 5. März 2018 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Iprodion enthalten, widerrufen. Sie können eine Aufbrauchfrist einräumen. Diese muss spätestens am 05. Juni 2018 enden.
Mit dem Widerruf ist auch mit Iprodion behandeltes Saatgut in allen EU-Mitgliedstaaten nicht mehr verkehrsfähig. Eine Aussaat des behandelten Saatguts ist nach dem 05. März 2018 nicht mehr zulässig.
Aufgrund des Widerrufes werden die EU-weit geltenden Rückstandshöchstmengen für Iprodion, voraussichtlich Ende Oktober diesen Jahres, auf die Bestimmungsgrenze (0,01 mg/kg) herabgesetzt. Deshalb sollten Pflanzenschutzmittel, die Iprodion enthalten, nicht mehr in Kulturen eingesetzt werden, die nach Oktober 2018 geerntet werden.
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