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Pflanzenschutzmittel-Zulassung wird mit der zonalen Zulassung ab Mitte 2011 effektiver

(BOG) Mit der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln gilt in der Europäischen Union ab Mitte 2011 die zonale Zulassung.
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Davon verspricht sich der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) künftig eine bessere Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln gerade im Obst und Gemüseanbau, da künftig nur noch ein Mitgliedsstaat einer Zone die Bewertung und Zulassung komplett durchführt und die anderen Mitgliedstaaten einer Zone sich dieser Bewertung bedienen.
Damit dieses Verfahren dann künftig auch in der praktischen Zulassung funktioniert haben EUExperten Leitlinien für das neue zonale Zulassungsverfahren diskutiert. Rund siebzig Experten aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben Ende Januar 2010 beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig über die zukünftige Zusammenarbeit der an der Pflanzenschutzmittelzulassung beteiligten Behörden diskutiert.
Sie erarbeiteten Leitlinien, wie das ab Juni 2011geltende neue zonale Zulassungsverfahren praktisch durchgeführt werden kann. So wurde vereinbart, eine neue Datenbank aufzubauen, die den beteiligten Behörden jederzeit Auskunft über den Stand der laufenden Verfahren gibt.
Um auf der einen Seite die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen, auf der anderen Seite aber Doppelarbeit bei den Zulassungsbehörden zu vermeiden, führt die neue EU-Pflanzenschutzmittelverordnung ab Juni 2011 die zonale Zulassung ein.
Dazu ist die EU in die drei Zonen Norden, Mitte und Süden eingeteilt.
Antragsteller können künftig Zulassungen gleich für mehrere Mitgliedstaaten einer Zone beantragen.
Die Bewertung nimmt ein Mitgliedstaat vor, die anderen erteilen danach auf Basis dieser Bewertung in einem zügigen Verfahren ebenfalls die Zulassung. Dadurch werden die Kapazitäten der Zulassungsbehörden effizienter genutzt, für die Antragsteller vermindert sich der bürokratische Aufwand und für die landwirtschaftliche Praxis verbessert sich die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln.
Damit beim Start des neuen Verfahrens alles reibungslos funktioniert, müssen die Mitgliedstaaten der EU ihre Zusammenarbeit noch weiter verstärken.
Die Europäische Kommission hatte deshalb zu dem dreitägigen Workshop am Sitz des BVL eingeladen, an dem Vertreter aus allen EU-Mitgliedsstaaten, der Kommission und EU-Anrainerstaaten teilnahmen.
Sie entwickelten unter anderem Zeitpläne, wie die vorgegebenen Gesamtfristen eingehalten werden können. Nach der EU-Verordnung soll der Mitgliedstaat, der ein Pflanzenschutzmittel bewertet, in zwölf Monaten entscheiden, die anderen Mitgliedstaaten dann höchstens 120 Tage später.
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