Mögliche Auswirkungen der Koalitionsvereinbarungen auf den Gemüsebau
In einer ersten Einschätzung betonte der Vorsitzende der Fachgruppe Gemüsebau Gerhard Schulz: „Der von der neuen Bundesregierung unterzeichnete Koalitionsvertrag enthält auch für die Gemüsebauunternehmen eine Reihe positiver Aussagen.“
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So seien die angekündigten Pläne im Bereich der Bildung, der geplanten Wachstumsimpulse und des Bürokratieabbaus zu begrüßen. Als richtiger Weg kann festgehalten werden, dass bei der Erbschaftsteuer Reformbedarf hinsichtlich der Regelungen besteht. Planungssicherheit und mittelstandsfreundliche Gestaltungen werden angekündigt. Die Beschlüsse, die Steuersätze bei Geschwistern zu reduzieren und die Anforderungen an die Weiterführung der Betriebe so zu verändern, dass Betriebe auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten anpassungsfähig bleiben, können nur begrüßt werden, betonte Schulz.
Dennoch bliebe eine Reihe von Fragen offen, bei denen erst die weiteren Beratungen Klarheit geben werden, ob sie zur Be- oder Entlastung der Betriebe führen.
So werden als „Weg aus der Krise“ eine Reihe steuerpolitischer Maßnahmen beschrieben, die zwar bürokratische Entlastungen versprechen, deren tatsächliche Entlastungswirkungen auf die gemüsebaulichen Familienbetriebe aber noch nicht abgeschätzt werden können.
Das klare Bekenntnis zur Tarifautonomie und damit auch der Verzicht auf einen gesetzlichen Mindestlohn gehören ebenso zu den positiven Ergebnissen, wie die Absicht, den Arbeitsmarktzugang für Nicht-Deutsche besser zu regeln um die absehbare Fachkräftelücke zu schließen.
Dies gilt besonders für die Absicht, die Regelungen für die Beschäftigung von Saison-Arbeitskräften zu vereinfachen und die Höhe der Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung vorerst beizubehalten. Zu begrüßen ist, dass im Energiebereich die Absage an eine CO2- Abgabe erfolgte.
Die Koalition kommt mit dem Ziel, die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln unter Wahrung der hohen Standards zu vereinfachen, einer seit vielen Jahren geäußerten Forderung des gesamten Berufsstandes nach.
Der deutsche Gemüsebau forderte seit Jahren, dass auch das Umweltbundesamt bei der Zulassung genauso als Einvernehmungsbehörde eingestuft wird wie das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Julius-Kühne-Institut es derzeit schon sind.
Das wurde vor der Wahl zum Beispiel seitens der FDP zugesagt. Zu finden ist davon im Koalitionsvertrag allerdings nichts.
Dennoch bliebe eine Reihe von Fragen offen, bei denen erst die weiteren Beratungen Klarheit geben werden, ob sie zur Be- oder Entlastung der Betriebe führen.
So werden als „Weg aus der Krise“ eine Reihe steuerpolitischer Maßnahmen beschrieben, die zwar bürokratische Entlastungen versprechen, deren tatsächliche Entlastungswirkungen auf die gemüsebaulichen Familienbetriebe aber noch nicht abgeschätzt werden können.
Das klare Bekenntnis zur Tarifautonomie und damit auch der Verzicht auf einen gesetzlichen Mindestlohn gehören ebenso zu den positiven Ergebnissen, wie die Absicht, den Arbeitsmarktzugang für Nicht-Deutsche besser zu regeln um die absehbare Fachkräftelücke zu schließen.
Dies gilt besonders für die Absicht, die Regelungen für die Beschäftigung von Saison-Arbeitskräften zu vereinfachen und die Höhe der Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung vorerst beizubehalten. Zu begrüßen ist, dass im Energiebereich die Absage an eine CO2- Abgabe erfolgte.
Die Koalition kommt mit dem Ziel, die Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln unter Wahrung der hohen Standards zu vereinfachen, einer seit vielen Jahren geäußerten Forderung des gesamten Berufsstandes nach.
Der deutsche Gemüsebau forderte seit Jahren, dass auch das Umweltbundesamt bei der Zulassung genauso als Einvernehmungsbehörde eingestuft wird wie das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Julius-Kühne-Institut es derzeit schon sind.
Das wurde vor der Wahl zum Beispiel seitens der FDP zugesagt. Zu finden ist davon im Koalitionsvertrag allerdings nichts.
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