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Ausnahmegenehmigungen zur Bekämpfung von Schadorganismen sichern die Existenz

Der Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse ist es bisher auch im Jahre 2009 gelungen, mit Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Pflanzenschutzmitteln (PSM) zur Bekämpfung von Schaderregern und Schädlingen die Existenz der Gemüsebaubetriebe abzusichern.
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Dazu gehören unter anderem die Bekämpfung von bestimmten Problemunkräutern im Freiland in Möhren, Sellerie, Porree, Feldsalat sowie Pastinake, Wurzelpetersilie und Petersilie sowie in Busch- und Stangenbohnen, die Bekämpfung der kleinen Kohlfliege an Brokkoli und Kopfkohl und die Bekämpfung spezieller Unkräuter (Kamille) in Blumenkohlformen und in Kopfkohlarten.
Die Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz bestimmter PSM sind nach wie vor erforderlich, um einen erwerbsmäßigen Anbau von Gemüse in Deutschland im Vergleich zu den europäischen Mitbewerbern überhaupt zu ermöglichen.
Die Bundesfachgruppe Gemüsebau und der Bundesausschuss Obst und Gemüse erwarten, dass mit der Harmonisierung der Verfügbarkeit von PSM in den kommenden Jahren nach der Umsetzung des neuen EU-Rechtes eine insgesamt bessere Verfügbarkeit von PSM für die nachhaltige und gesunde Erzeugung von Obst und Gemüse vorhanden sein wird, damit die Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten endlich abgebaut werden.
Allerdings, so der der Vorsitzende der Fachgruppe Gemüsebau Gerhard Schulz, ist dafür auch in Zukunft erforderlich, dass alle Beteiligten bei der Zulassung von PSM sich ihrer europäischen Verantwortung im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Obst- und Gemüsebaus im höchsten Maße bewusst sind.
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