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Recht

Aufhebung vom Sonntagsfahrverbot angedacht

Der Bundesrat hat in einer Sachentscheidung ohne Beratung der Ausschüsse beschlossen, unter anderem für „landwirtschaftliche Erzeugnisse in ihrer Erntezeit“ eine grundsätzliche Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot und der Ferienreiseverordnung zuzulassen.
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Die Bundesregierung muss dem noch zustimmen. Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit entsprechende Länderinitiativen immer abgelehnt.
Für den Gemüsebau wäre die Aufhebung vom Sonntagsfahrverbot längst überfällig, betonte der Vorsitzende der Bundesfachfachgruppe Gemüsebau Gerhard Schulz.
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