Pflanzenschutz-Kontrollprogramm des BVL findet nur wenige Mängel
Die Erhebungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Berlin, im Rahmen des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms 2007 zeigen, dass Pflanzenschutzmittel hierzulande im Normalfall vorschriftsmäßig angewendet und gehandelt werden. Darauf weist die Bundesfachgruppe Gemüsebau hin.
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Die Länderbehörden überprüften 5.811 Betriebe aus Landwirtschaft, Gartenbau und Forstwirtschaft sowie 3.050 Händler. Das BVL betont, dass die Zahlen trotz des großen Stichprobenumfangs nicht repräsentativ sind, denn die Länderbehörden kontrollierten wie üblich einen Teil der Betriebe auf Grund von Anzeigen oder Verdachtsmomenten.
Dadurch fällt die Beanstandungsquote immer höher aus als bei normalen Stichproben. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie sich kaum bewegt. Was wurde beanstandet? Auf 6% der Landwirtschaftsflächen wurden Mittel eingesetzt, die für die behandelte Kultur nicht zuge lassen waren. Auf 3% hatten die Anwender Bienenschutzvorschriften, Mindestabstände zu Gewässern oder andere Anwendungsbestimmungen nicht beachtet.
Besonders einige nicht professionelle Anwender fielen durch Verstöße auf: Sie hatten Herbizide ohne Genehmigung auf befestigten Flächen oder an Wegrändern ausgebracht. Für die Behandlung solcher Flächen ist eine Ausnahmegenehmigung nach der Pflanzenschutzanwendungsverordnung erforderlich.
16% der Handelsbetriebe verkauften Pflanzenschutzmittel, ohne dies vorschriftsmäßig angemeldet zu haben. Zudem beanstandeten die Behörden fehlende Sachkunde beim Verkaufspersonal, die Missachtung des Selbstbedienungsverbots und dass Mittel verkauft wurden, die nicht mehr zugelassen waren. Dies geht aus dem BVLJahresbericht zum Pflanzenschutz- Kontrollprogramm hervor.
Dadurch fällt die Beanstandungsquote immer höher aus als bei normalen Stichproben. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie sich kaum bewegt. Was wurde beanstandet? Auf 6% der Landwirtschaftsflächen wurden Mittel eingesetzt, die für die behandelte Kultur nicht zuge lassen waren. Auf 3% hatten die Anwender Bienenschutzvorschriften, Mindestabstände zu Gewässern oder andere Anwendungsbestimmungen nicht beachtet.
Besonders einige nicht professionelle Anwender fielen durch Verstöße auf: Sie hatten Herbizide ohne Genehmigung auf befestigten Flächen oder an Wegrändern ausgebracht. Für die Behandlung solcher Flächen ist eine Ausnahmegenehmigung nach der Pflanzenschutzanwendungsverordnung erforderlich.
16% der Handelsbetriebe verkauften Pflanzenschutzmittel, ohne dies vorschriftsmäßig angemeldet zu haben. Zudem beanstandeten die Behörden fehlende Sachkunde beim Verkaufspersonal, die Missachtung des Selbstbedienungsverbots und dass Mittel verkauft wurden, die nicht mehr zugelassen waren. Dies geht aus dem BVLJahresbericht zum Pflanzenschutz- Kontrollprogramm hervor.
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