Wichtig ist zunächst, zu definieren, was aus betriebswirtschaftlicher Sicht dem Lohnaufwand zuzuordnen ist. Zentral ist die Arbeitgeberbelastung für die Entgelte der abhängig beschäftigten Arbeitskräfte (AK), das heißt der Bruttolohn sowie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, einschließlich der Berufsgenossenschaft. Bei der Betrachtung des Lohnaufwandes ist es wichtig, die Arbeitsleistung der nicht entlohnten Familien-AK zu berücksichtigen. Diese erhalten kein Arbeitsentgelt im eigentlichen Sinne, sondern sie entnehmen dem Unternehmen einen Teil des Gewinns. Da für die Familien-AK kein festes Entgelt anfällt, ist eine betriebswirtschaftliche Bewertung des Arbeitseinsatzes notwendig. Diese Bewertung erfolgt durch die Berechnung...