Pflanzenschutz
Einheitliche europäische Rückstandshöchstgehalte in Kraft – aber ...
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In Europa gelten seit September einheitliche europäische Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel in allen pflanzlichen Erzeugnissen einschließlich Obst und Gemüse. Das bisherige Desaster mit unterschiedlichen Rückstandshöchstgehalten nach Mitgliedstaaten – aber auch mit unterschiedlichen Rückstandshöchstgehalten innerhalb eines Mitgliedstaats – gehört damit endlich der Vergangenheit an. Die Europäische Kommission hatte am 1. März 2008 die dazu erforderliche Verordnung veröffentlicht. Das Inkrafttreten der Verordnung wurde auf sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union festgelegt. Damit ist die Verordnung am 1. September 2008 in Kraft getreten. Die entsprechenden Regelungen der jeweiligen...
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