RECHT
Erweiterte Haftung für Umweltschäden
Seit dem 30. April 2007 gelten in Deutschland neue Vorschriften für die Haftung bei Umweltschäden. Das neue Umweltschadensgesetz wurde am 14. Mai 2007 veröffentlicht und tritt am 14. November 2007 in Kraft. Zu beachten ist aber, dass das Umweltschadensgesetz eine Haftung rückwirkend zum 30. April 2007 vorsieht.
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