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RECHT

Ein Jahr „Gleichbehandlungsgesetz“

Was lange unter dem Namen „Antidiskriminierungsgesetz“ diskutiert wurde und seit August 2006 als „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ verbindlich ist, betrifft vielfältige Lebensbereiche. Durch das Gesetz setzt Deutschland Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft um, die den Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht regeln.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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