Biofa AG
Neues biologisches Insektizid
Anfang Juni hat das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) dem Mittel Tutavir die Notfallzulassung gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilt.
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Sie gilt seit dem 6. Juni für 120 Tage bis zum 3. Oktober 2019 für den Einsatz in Tomaten im Gewächshaus. Zugelassen ist Tutavir gegen die Larven der Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) mit maximal 200 ml/ha in maximal 1800l Wasser/ha. Es sind bis zu zehn Anwendungen im Abstand von mindestens sechs Tagen möglich. Tutavir kann ab dem Larvenschlupf eingesetzt werden.
BIOFA AG
72525 Münsingen
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