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Arbeit

Neues Mindestlohngesetz gefährdet Obst- und Gemüsebetriebe

Am 2. April 2014 tagte in Berlin der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG). Zentrales Thema der Sitzung war das vom Bundesarbeitsministerium mit Zustimmung von den Spitzen von SPD, CDU und CSU vorgelegte Mindestlohngesetz.
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Mit großer Betroffenheit haben die Mitglieder des BOG den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes bewertet und festgestellt, dass die Existenz besonders der arbeitsintensiven Obst- und Gemüsebetriebe durch dieses Gesetz gefährdet ist. Der Vorsitzende des BOG, Jens Stechmann, fordert deshalb substanzielle Nachbesserungen für die Obst- und Gemüsebetriebe. Die Mitglieder des BOG stellten fest, dass es nun gelte, auf allen Ebenen auf die Politiker auf Landes- und Bundesebene zuzugehen, um Verbesserungen im Sinne und zum Wohle der deutschen Obst- und Gemüsebauern zu erreichen. Hierzu sollten Termine mit Abgeordneten in den Betrieben durchgeführt werden, um die Betroffenheit Abgeordneten vor Augen zu führen.

In den anstehenden Beratungen gelte es, um Schaden von den Obst und Gemüsebetrieben abzuwehren, Verbesserungen im Sinne einer für die obst- und gemüsewirtschaftlich tragfähigen Lösung zu finden. Bei der derzeitigen Preissituation und den Preisofferten des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) seien jedoch Lohnhöhen nach dem Tarifautonomiestärkungsgesetz von arbeitsintensiven Sonderkulturbetrieben – gerade im Vergleich zu den Niedriglohnländern wie Polen, Rumänien und Bulgarien – am Markt nicht realisierbar. Daher ist der LEH gefordert, mit kostendeckenden Preisen den Wert der deutschen Erzeugnisse anzuerkennen und eindeutig und klar definierte höhere Präferenzen festzulegen.
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