EU beschloss Übergangsregelung für Perchlorat- Befunde in Obst und Gemüse
Mitte Juli wurde zu Perchlorat in Gemüse und Obst EU-weit eine Übergangsregelung festgelegt.
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Der ständige Ausschuss für die Lebensmittelsicherheit der Europäischen Union (EU) hat diese am 16. Juli 2013 beschlossen. Die neuen Übergangswerte als Höchstgehalte für den innergemeinschaftlichen Warenhandel in der EU lauten:
• Alle Lebensmittel/ Obst und Gemüse: 0,5 mg/kg Produkt Mit Ausnahme von:
• Zitrusfrüchte, Kernobst, Wurzel-und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen: 0,2 mg/ kg Produkt
• Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie - aus Gewächshaus-/ Tunnelanbau: 1,0 mg/kg Produkt
Die genannten Werte sind gültig bis eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über die möglichen gesundheitlichen Risiken von Perchlorat in Lebensmitteln vorliegt. Diese wird im Dezember 2013 erwartet. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) begrü.t diese EU-weit gültige Übergangsregelung. Sie gibt Rechtsicherheit für alle betroffenen Erzeuger in der EU. Sie trägt zum Verbraucherschutz bei. Die Fachgruppe Gemüsebau weist darauf hin, dass die Gemüseerzeuger künftig beim Einkauf von Düngemitteln vermutlich verstärkt auf deren „Perchloratgehalt“ achten werden.
Die Hintergrundinformationen: Das Salz Perchlorat wurde im Frühjahr 2013 in Lebensmittel und somit auch in Gemüseund Obstprodukten gefunden. Perchlorate sind häufig natürlichen Ursprungs. Sie sind gut wasserlöslich und vermutlich über mineralische Düngemittel (zum Beispiel Chilesalpeter) in die Produkte gelangt. Einen gesetzlich festgelegten Höchstgehalt gab es nicht. Also galt automatisch der Wert 0,01 mg/kg Produkt. Da Perchlorat in Deutschland bislang nur vereinzelt in Lebensmittelund/ oder Umweltproben untersucht wurde, mussten zunächst eine geeignete Analytik und Laborkapazitäten aufgebaut werden. Perchlorate hemmen die Aufnahme von Jod in die Schilddrüse. Die Hemmung ist jedoch reversibel.
• Alle Lebensmittel/ Obst und Gemüse: 0,5 mg/kg Produkt Mit Ausnahme von:
• Zitrusfrüchte, Kernobst, Wurzel-und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen: 0,2 mg/ kg Produkt
• Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie - aus Gewächshaus-/ Tunnelanbau: 1,0 mg/kg Produkt
Die genannten Werte sind gültig bis eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über die möglichen gesundheitlichen Risiken von Perchlorat in Lebensmitteln vorliegt. Diese wird im Dezember 2013 erwartet. Die Bundesfachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) begrü.t diese EU-weit gültige Übergangsregelung. Sie gibt Rechtsicherheit für alle betroffenen Erzeuger in der EU. Sie trägt zum Verbraucherschutz bei. Die Fachgruppe Gemüsebau weist darauf hin, dass die Gemüseerzeuger künftig beim Einkauf von Düngemitteln vermutlich verstärkt auf deren „Perchloratgehalt“ achten werden.
Die Hintergrundinformationen: Das Salz Perchlorat wurde im Frühjahr 2013 in Lebensmittel und somit auch in Gemüseund Obstprodukten gefunden. Perchlorate sind häufig natürlichen Ursprungs. Sie sind gut wasserlöslich und vermutlich über mineralische Düngemittel (zum Beispiel Chilesalpeter) in die Produkte gelangt. Einen gesetzlich festgelegten Höchstgehalt gab es nicht. Also galt automatisch der Wert 0,01 mg/kg Produkt. Da Perchlorat in Deutschland bislang nur vereinzelt in Lebensmittelund/ oder Umweltproben untersucht wurde, mussten zunächst eine geeignete Analytik und Laborkapazitäten aufgebaut werden. Perchlorate hemmen die Aufnahme von Jod in die Schilddrüse. Die Hemmung ist jedoch reversibel.
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