Haftpflichtversicherungsschutz für Gabelstapler
Gabelstapler werden bei einer
Vielzahl von Unternehmen verwendet. Es
kann dann dadurch zur Verursachung eines
Schadens bei einem Dritten kommen und
dann taucht die Frage auf, ob dafür die
betriebliche Haftpflichtversicherung zuständig
ist und den entstandenen Schaden
ersetzen muss.
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Dafür kommt es auf den Haftpflichtversicherungsvertrag an. Dort heißt es, dass nicht versichert ist, die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Diese umfassende Regelung wird eingeschränkt, wenn es im Versicherungsvertrag weiter heißt: „Die Haftpflicht ist für Schäden versichert, die durch den Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit verursacht werden“. Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine in diesem Sinne ist ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und seinen besonderen mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur...
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