
Eingeschränkung der Zulassung von Sedim 120
Davon betroffen sind unter anderem die Kulturen Erdbeere, Kartoffel, Kopfkohl, Möhre, Speisezwiebel und Zuckerrübe.
von Redaktion Quelle BVL erschienen am 30.07.2025Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 24. Juli 2025 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Sedim 120 (Zulassungs-Nummer: 00B189-00) mit dem Wirkstoff Clethodim hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen eingeschränkt.
Von der Einschränkung sind die Kulturen Erdbeere, Kartoffel, Kopfkohl, Möhre, Speisezwiebel und Zuckerrübe betroffen. Das Pflanzenschutzmittel ist künftig für die Schadorganismen Hüherhirse, Flug-Hafer und Ausfallgetreide zugelassen. Vor der Einschränkung war Sedim 120 für einjährige einkeimblättrige Unkräuter zugelassen.
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