Übernahme von Tengelmann durch EDEKA: Ministererlaubnis gestoppt
Die Richter des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben die Erlaubnis des Bundesministers für Wirtschaft und Energie zur Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch EDEKA zunächst außer Kraft gesetzt. Bereits nach ersten Prüfungen soll sich die Erlaubnis als rechtswidrig erwiesen haben. Im Vordergrund stehen vor allem die Befangenheit des Ministers sowie zahlreiche Gespräche unter Ausschluss aller beteiligten Parteien.
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Der Senat ist im Rahmen seiner vorläufigen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die erteilte Ministererlaubnis unter mehreren Gesichtspunkten rechtswidrig sei.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie hätte über die Erteilung der Erlaubnis gar nicht entscheiden dürfen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilte. Grund dafür seien die Befangenheit des Ministers und die fehlende Neutralität im Erlaubnisverfahren. Zahlreiche geheime Gespräche während der entscheidenden Phase hätten außerdem dazu geführt, dass ein objektives und faires Verfahren und die gleichmäßige Einbeziehung und Information aller beteiligten Parteien nicht möglich gewesen wären.
Arbeitsplatzsicherung nicht vollständig bewertet
Die Ministererlaubnis sei darüber hinaus rechtswidrig, da der Bundesminister bei seiner Entscheidung zu Unrecht den Erhalt der kollektiven Arbeitnehmerrechte bei KT als einen Gemeinwohlbelang berücksichtigt habe.
Zudem habe er die Arbeitsplatz- und Beschäftigungssicherung bei KT nicht unter der Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte bewertet. So könne es durchaus sein, dass der Unternehmenszusammenschluss aus Sicht von EDEKA mit einem erheblichen Personalabbau verbunden sei. Der Bundesminister hatte hingegen erklärt, dass durch Nebenbestimmungen der Erlaubnis die 16.000 Arbeitsplätze gesichert seien. Aber auch die Nebenbestimmungen seien, laut dem Oberlandesgericht Düsseldorf nicht geeignet, um die 16.000 Arbeitsplätze in vollem Umfang zu sichern.
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