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Zusage zu unbürokratischer Hilfe

Unterstützung für die von der Flut betroffenen Landwirte

Die Unwetterkatastrophe in Teilen Deutschlands hat auch in der Landwirtschaft zu massiven Schäden geführt. Um die betroffenen Betriebe in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, hat sich die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, für schnelle und unbürokratische Hilfen eingesetzt: Das erste Programm geht nun an den Start.

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Appel
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Julia Klöckner: „Die massiven Schäden in den Hochwassergebieten bedrohen auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz: Ernten wurden zerstört, Tiere sind ertrunken, Gebäude und Maschinen wurden beschädigt. Gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank handeln wir schnell und haben bereits ein Hilfsprogramm auf den Weg gebracht. Und von der EU-Kommission habe ich die Zusage erhalten, dass sie unbürokratisch unterstützen. Die Land- und Forstwirtschaft wird auch bei den Soforthilfen des Bundes berücksichtigt werden.“

Zum Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank:

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und des Gartenbaus an, die Schäden durch Unwetter oder Hochwasser erlitten haben. Die Förderdarlehen zur Liquiditätssicherung werden zu den besonders günstigen Konditionen der Rentenbank angeboten. Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren und sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. In der für die betroffenen Betriebe teils sehr angespannten Liquiditätssituation bietet die Rentenbank zusätzlich Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen an. Die Tilgungsaussetzungen können für einen Zeitraum von einem halben Jahr bis zu zwei Jahren vorgenommen werden. Die Kreditanträge sowie die Anträge zur Tilgungsaussetzung sind an die jeweilige Hausbank zu richten. Weitere Informationen unter: www.rentenbank.de.

Zu den Zusagen auf EU-Ebene:

Die EU-Kommission sagte zu, entsprechende Anliegen der Mitgliedstaaten rasch zu bearbeiten. Neben nationalen Beihilfen stehen den Mitgliedstaaten für Hilfen für die Landwirtschaft unter anderem auch die Unterstützungsinstrumente in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik zur Verfügung. Diese erlaubten etwa die Förderung der Wiederherstellung von Produktionskapazitäten. Für den Wiederaufbau öffentlicher Infrastruktur könnten die Mitgliedstaaten auch den EU-Solidaritätsfonds in Anspruch nehmen.

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