Notfallzulassung für Verimark in Kopf- und Blumenkohlen
Verimark (Wirkstoff: Cyantraniliprole) ist gegen die Kleine Kohlfliege in Kopfkohle und Blumenkohle im Gewächshaus zur Jungpflanzenanzucht und anschließendem Auspflanzen im Freiland oder Gewächshaus vom 11. März bis zum 8. Juli 2021 für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann mit 15 ml/1000 Pflanzen in 2 bis 3 l Wasser pro 1000 Pflanzen (maximaler Mittelaufwand 600 ml/ha, entsprechend maximal 40.000 Pflanzen pro ha) im 2- bis 5-Blattstadium gegossen werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen (NZ113). Bei der Anwendung des Mittels entstehen Anwendungsflüssigkeiten, die für Gewässer gefährlich sind. Die Anwendungsflüssigkeiten müssen durch geeignete Auffangsysteme gesammelt und gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) fachgerecht entsorgt werden (NZ114).
Zum Schutz des Grundwassers dürfen behandelte Jungpflanzen auf Flächen, auf denen in diesem und dem vorausgegangenen Kalenderjahr Pflanzenschutzmittel angewendet wurden, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten, nicht ausgepflanzt werden. Zudem sind keine zusätzlichen Anwendungen von Mitteln mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole auf derselben Fläche innerhalb dieses und des folgenden Kalenderjahres zulässig.
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