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Pflanzenschutz: Neue Zulassungsregeln basieren auf EU-Verordnung

Die Redaktion des WDR-Magazins MONITOR hat laut einer Pressemitteilung des Senders herausgefunden, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) „die Hürden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln deutlich senken“ wolle. Der Redaktion liege ein entsprechender Gesetzentwurf „exklusiv“ vor. Der Beitrag wurde am 26.1. in der ARD gesendet.

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Nach Ansicht des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) hat die Redaktion des Magazins dabei übersehen, dass das neue Zulassungsrecht für Pflanzenschutzmittel auf eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2009 zurückgeht. Durch diese EU-Verordnung, die im Juni des Jahres in allen Mitgliedsstaaten vollständig in Kraft tritt, werden die Zulassungskriterien für Pflanzenschutzmittel, anders als vom WDR dargestellt, drastisch verschärft.

Die EU-Verordnung 1107/2009 sieht sogenannte „Cut-off“-Kriterien bei der Zulassung vor. Damit werden bestimmte Pflanzenschutz-Wirkstoffe aufgrund bestimmter Eigenschaften per se ausgeschlossen. Die europäische Pflanzenschutz-Industrie hat diese Abkehr von einer wissenschaftlichen Risikobewertung stets kritisiert.

Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt die Interessen der agrarchemischen und agrarbiologischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der 51 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie.

Quelle: Industrieverband Agrar e. V.

 

(c) Gemüse online, 28.1.11

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