Pflanzenschutz: Neue Zulassungsregeln basieren auf EU-Verordnung
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Die EU-Verordnung 1107/2009 sieht sogenannte „Cut-off“-Kriterien bei der Zulassung vor. Damit werden bestimmte Pflanzenschutz-Wirkstoffe aufgrund bestimmter Eigenschaften per se ausgeschlossen. Die europäische Pflanzenschutz-Industrie hat diese Abkehr von einer wissenschaftlichen Risikobewertung stets kritisiert.
Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt die Interessen der agrarchemischen und agrarbiologischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der 51 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie.
Quelle: Industrieverband Agrar e. V.
(c) Gemüse online, 28.1.11






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