Birgit Puck Allein in Deutschland sind über eine halbe Million Menschen sehbehindert. Für sie wird der Zugang zu digitalen Angeboten durch das Inkrafttreten des Gesetzes deutlich einfacher. Erleichterung soll das Gesetz auch für jene bringen, die von Legasthenie (rund 3,5 Millionen) betroffen sind, über geringere Deutschkenntnisse verfügen, Lese- oder Konzentrationsschwächen haben. Auch älteren Menschen kommt eine bedienungsfreundliche Website zugute. Ausgenommen vom neuen Gesetz sind Websites von Unternehmen , die ausschließlich an Firmenkunden (B2B) verkaufen . E ine barrierefreie Website ist jedoch generell förderlich. Sie k ann den Kundenkreis erweitern, trägt zum positiven Image bei und w ird derzeit im Ranking bei den Suchmaschinen...