Änderung der steuerlichen Pflichten für Saison-Arbeitskräfte
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Ab dem 1. Januar 2009 müssen beschränkt Steuerpflichtige immer eine Steuererklärung abgeben. Von den Finanzämtern wurde mitgetelt, dass dies auch für Saison- Arbeitskräfte gilt. Zum Teil wurde dies mit der Bitte verbunden, die Arbeitnehmer entsprechend zu informieren. Dies hat zu einigen Nachfragen geführt. Es ist richtig, dass durch das Jahressteuergesetz 2009 mit Wirkung vom 1. Januar 2009 die Vorschriften zur Steuerveranlagung geändert wurden (§ 50 Einkommenssteuergesetz). Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz haben noch sich dort üblicherweise länger als sechs Monate aufhalten. Ausländische Saison-Arbeitskräfte sind damit regelmäßig beschränkt steuerpflichtig. Bisher war bei beschränkt...
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