EU-Verpackungsverordnung
Weiterhin Zittern bei Kunststoffverpackungen für Obst- und Gemüse
Am 4. März 2024 einigten sich die Verhandler im europäischen Trilog-Verfahren zur Verpackungsverordnung (PPWR) zu mehreren Kompromissvorschlägen. Neben vielen Regelungen, zu denen eine Einigung erzielt wurde, gehört auch die Einstufung von Blumentöpfen. Künftig soll als Verpackung gelten: „Blumen- und Pflanzentöpfe, die nur für den Verkauf und Transport bestimmt sind“.
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Die Einordnung als Nicht-Verpackung soll ergänzend dazu lauten: „Blumen- und Pflanzentöpfe, einschließlich Saatschalen, die in Geschäftsbeziehungen in verschiedenen Produktionsphasen verwendet werden oder dazu bestimmt sind, zusammen mit der Pflanze verkauft zu werden“. Mit diesen beiden Definitionen ist klar, dass Blumentöpfe in der gärtnerischen Produktion künftig nicht mehr als Verkaufsverpackungen anzusehen sind und somit Lizenzentgelte für die Beteiligung an einem dualen Rücknahmesystem entfallen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt diese Regelungen ausdrücklich. Kritisch wird hingegen die weiterhin anvisierte Regelung für ein Verbot von Plastikverpackungen für Obst, Gemüse und Kartoffeln von weniger als 1,5 kg betrachtet....
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