EU-Verpackungsverordnung
EU-Parlament wählt pragmatischen Ansatz
Das EU-Parlament hat am 22. November ebenfalls über die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) abgestimmt. Dabei kam das Gremium überein, dass die neue Verpackungsordnung dazu dienen soll, das Verpackungsmüllaufkommen in der EU zu senken, das derzeit bei 190 kg jährlich pro EU-Bürger liegt.
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Auch bei der Entscheidung zur PPWR wurde ein pragmatischer Weg gewählt. Noch bis kurz vor dem Abstimmungstag herrschte Unruhe in der Gemüsebranche bezüglich des Paragraf 22 im Entwurf, welcher ein Einwegverpackungsverbot für Obst und Gemüse unter 1,5 kg vorsah. Nun wurde mit großer Begeisterung die Änderung des Entwurfs ohne die ursprünglich für den Obst- und Gemüsesektor geplanten Einschränkungen erfasst. Diese Entscheidung erfolgte nach monatelanger Arbeit der Verbände und Institutionen, um verständlich zu machen, was dieser Gesetzesentwurf für den Obst- und Gemüsesektor bedeuten würde. Im Gegensatz zur SUR wird die PPWR nun in das sogenannte Trilog-Verfahren, das ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der EU, übergehen.
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