Keine Jagd auf Saatkrähen
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 31. März 2023 beschlossen, den Schutzstatus von Saatkrähen nicht zu ändern. Die Bejagung bleibt verboten. Der Freistaat Bayern hatte den Antrag gestellt, dass der Bundesrat sich für eine Herabstufung des Schutzstatus der Saatkrähe einsetzen solle, um nicht nur eine selektive Einzelentnahme, sondern eine Bestandsregulierung der Saatkrähe auch in Deutschland zu ermöglichen.
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Die Bundesregierung hätte auf EU-Ebene darauf hinwirken sollen, dass die Saatkrähe auch für Deutschland in die Liste der jagdbaren Arten nach Art. 7 Abs. 3 i. V. m. Anhang II/B der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgenommen werde und somit eine Bejagung in Deutschland zugelassen werden kann, wie es unter anderem in Frankreich, Schweden und der Slowakei bereits möglich ist. Zuvor hatte der Vizepräsident im Landesbauernverband Baden-Württemberg, Jürgen Maurer, darauf hingewiesen, dass die durch Saat- und Rabenkrähen verursachten Schäden in der Landwirtschaft ein nicht mehr tolerierbares Niveau erreicht hätten.
„Deshalb unterstützen wir die bayerische Initiative im Bundesrat, den Schutzstatus der Saatkrähe herabzustufen und in die Liste der jagdbaren Arten aufzunehmen. Die stetig ansteigenden Bestände dieser Vögel rechtfertigen diesen Eingriff. Alle gängigen Vergrämungsmaßnahmen der schlauen Vögel sind wirkungslos. Die Kosten für Ernteverluste, Qualitätseinbußen, aber auch erfolglose Abwehrmaßnahmen belasten die landwirtschaftlichen Betriebe erheblich und nehmen kontinuierlich zu.“
Mehr zum Thema Krähen im Gemüsebau lesen Sie in den Ausgaben 02/2023 und 05/2023 von »Gemüse«.
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