Wirtschaftsweg durch abschließbare Pfosten gesperrt
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Wenn ein Wirtschaftsweg bereits für den allgemeinen Verkehr gesperrt und nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben worden ist, kommt trotzdem die Aufstellung eines abschließbaren Sperrpfostens auf dem Wirtschaftsweg in Frage. Dann ist die Zufahrt zum Wirtschaftsweg auch für den landwirtschaftlichen Verkehr nur noch mit dem entsprechenden Schlüssel möglich. Alle Verkehrsteilnehmer und Anlieger können aber gegenüber einer solchen verkehrsregelnden Anordnung eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen. Es kommt dann zu einer Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Verkehrsregelung gegeben sind und ob ihre Belange mit den für die Anordnung sprechenden öffentlichen oder privaten Interessen abgewogen worden ist. Diese Auffassung hat...
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