Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Änderung der Baunutzungsverordnung
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) wurde im Jahr 2021 im Rahmen des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland geändert.
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Der Gesetzgeber hat 2021 durch das Baulandmobilisierungsgesetz die Initiative ergriffen, um der hohen Nachfrage nach Wohnraum in Deutschland zu begegnen, da Deutschland nach dessen Ansicht weiterhin ein Zuwanderungsland bleiben und insofern auch der Bedarf an Wohnraum weiter steigen wird. Baugebietstyp „DörflichesWohngebiet“ statt „Dorfgebiet“ Neu wurde nun in § 5a BauNVO 2021 eingefügt, dass es einen neuen Baugebietstyp gibt, nämlich das sogenannte „Dörfliche Wohngebiet“. Dieser neue Baugebietstyp klingt zunächst positiv, sollen doch Familien wieder stärker auf das Land ziehen, womit vielleicht die vorherrschende Verstädterung aufgehalten werden könnte. Zu beachten ist jedoch, dass in § 5a BauNVO ausdrücklich geregelt ist, dass dort zwar...
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