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Freizeit trifft auf Landwirtschaft

Respektvolles Miteinander auf dem Feld

Die Temperaturen steigen, die Natur erwacht und es zieht viele Menschen nach draußen: Spaziergänger, Radfahrer, Freizeitsportler, Hundehalter und Reiter genießen die ersten warmen Tage. Gleichzeitig beginnt für Landwirtinnen und Landwirte die arbeitsintensive Zeit auf Äckern und Wiesen. Wo Freizeit und Landwirtschaft aufeinandertreffen, kommt es immer wieder zu Missverständnissen.

von LBV erschienen am 04.04.2026
Kein Hundekot auf Wiese und Grünland. Infomaterial soll Spaziergänger und Hundehalter auf ein respektvolles Miteinander mit der Landwirtschaft hinweisen. © Silvia Rueß
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Grundsätzlich darf die freie Landschaft zur Erholung betreten werden – jedoch nicht uneingeschränkt. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) informiert deshalb darüber, welche Regeln aktuell gelten, und bittet um gegenseitige Rücksichtnahme.

Rücksicht auf landwirtschaftliche Arbeit

Landwirtschaftliche Flächen stehen während der Nutzzeit unter besonderem Schutz. Während dieser Zeit dürfen sie grundsätzlich nur auf Wegen betreten werden, unabhängig davon, ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht. Dies gilt auf Ackerflächen zwischen Saat und Ernte sowie auf Grünland während des Aufwuchses und der Beweidung, in der Regel von März bis Oktober. Diese Regelungen betreffen auch Personen, die mit Hunden unterwegs sind, und gelten ebenso im Obst-, Wein- und Gartenbau. Weiterhin regelt das Landeswaldgesetz, dass Radfahren und Reiten nur auf geeigneten Wegen und Straßen erlaubt ist – im Wald beispielsweise auf Wegen ab einer Breite von 2 m. Zudem erschweren parkende Fahrzeuge die Durchfahrt landwirtschaftlicher Maschinen. Die Beschilderung „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ zeigt an, dass solche Wege laut Straßenverkehrsordnung nicht von privaten Fahrzeugen genutzt werden dürfen.

Müll vermeiden: Tiere schützen

Wiesen und Felder sind keine Müllhalden. Weggeworfene Flaschen, Scherben, Dosen oder auch liegen gelassenes Hundespielzeug können in das Futter von Nutztieren gelangen und lebensgefährliche Verletzungen verursachen. Zudem drohen Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen. Auch Hundekot gehört in entsprechende Behälter. Gelangt er ins Futter, kann er bei Rindern und Pferden Krankheiten auslösen und gesundheitsschädliche Keime übertragen. Freilaufende Hunde stellen zudem eine Gefahr für Weidetiere und Wild dar: Sie können Tiere in Panik versetzen oder Vögel aufschrecken. Hunde sollten deshalb stets angeleint und nicht frei auf landwirtschaftlichen Flächen laufen gelassen werden.

Im Gespräch bleiben

Viele Menschen stehen der landwirtschaftlichen Arbeit zunehmend kritisch gegenüber, insbesondere bei Themen wie Düngung und Pflanzenschutz. Der LBV empfiehlt, im Gespräch zu bleiben, und bietet kostenlose Informationsbroschüren und Feldrandschilder an, die typische Konfliktthemen aufgreifen, die Sichtweise der Landwirtschaft erläutern und Hinweise für ein rücksichtsvolles Verhalten in der Natur geben. Diese können auf der Website des LBV im Bereich „Shop“ kostenlos heruntergeladen werden.

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