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Bio-Jungpflanzen

EU-Kommission passt Rechtsakt nach Kritik an

Wie in der »Gemüse«-Ausgabe 10/2021 berichtet, hat sich die Bundesfachgruppe Gemüsebau an der Kommentierung des Rechtsaktes zur Umsetzung der Öko-Verordnung beteiligt, nachdem bekannt wurde, in welchem Maße die Auswirkungen den Anbau betreffen würden.

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Seit dem 1.1. 2022 wird das 2018 beschlossene neue EU-Bio-Recht angewendet. Für Bio-Jungpflanzenbetriebe kam die Erleichterung erst kurz vor Weihnachten mit der Klarstellung der EU-Kommission.
Seit dem 1.1. 2022 wird das 2018 beschlossene neue EU-Bio-Recht angewendet. Für Bio-Jungpflanzenbetriebe kam die Erleichterung erst kurz vor Weihnachten mit der Klarstellung der EU-Kommission. BfG
Die Änderung hatte ursprünglich das Ziel, die Integrität der ökologischen/biologischen Erzeugnisse zu gewährleisten, indem Ausnahmen für die Verwendung von nicht ökologischem/nicht biologischem Pflanzgut in ökologischen/biologischen Kulturen mit einer Wachstumsperiode verboten werden. In den vergangenen Monaten hatten sich viele Bioanbauer und Jungpflanzenproduzenten gegen die Pläne der EU-Kommission ausgesprochen. Denn sonst hätte die Herkunft der Mutterpflanze oder des Saatguts über den Status der Jungpflanze oder des Obstbaums entschieden, – nicht aber die Art und Weise, wie der Betrieb die Pflanzen aufzieht. Ganz besonders im Fokus der Kritik lag der von der EU neu eingeführte Begriff „Pflanzenvermehrungsmaterial“. Hierunter fielen...
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