Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Widerruf einer Hofschenkung aufgrund groben Undanks
Der Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner umfassenden rechtlichen Begründung, so eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes.
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Die Erklärung des Schenkers muss den zugrundeliegenden Sachverhalt allenfalls so weit darstellen, dass für das Gericht erkennbar wird, warum das Verhalten des Beschenkten die Grundlage für die Rückforderung des geschenkten Hofes war. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt ausdrücklich, dass ein geschenkter Gegenstand, so auch ein Hof, wegen groben Undanks zurückgefordert werden kann. Grober Undank ist im Gesetz nicht definiert, es ist daher Sache der Gerichte dies im Einzelfall festzulegen. Alles andere als dankbar Der Widerruf einer Schenkung setzt objektiv eine Verfehlung des Beschenkten von gewisser Schwere voraus. Darüber hinaus muss die Verfehlung auch in subjektiver Hinsicht Ausdruck einer Gesinnung des Beschenkten sein, die in...
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