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RECHT

Damit durch Scheidung keine Gefahr droht

Ehescheidung – sie kann eine Gefahr für das landwirtschaftliche Unternehmen darstellen. Um im Fall des Falles das Vermögen geregelt zu haben, bietet sich auch in „rosaroten Zeiten“ der Abschluss eines Ehevertrags an.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
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