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Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel

Bestehende Zulassungen um ein Jahr verlängert

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlängert die bestehenden Zulassungen glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel um ein Jahr bis zum 15. Dezember 2019. Die für die Erneuerung der Pflanzenschutzmittel-Zulassungen vorgesehenen Verfahrensschritte konnten nicht bis zum Stichtag 15. Dezember 2018 abgeschlossen werden.

Veröffentlicht am
Hintergrund: Die Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat wurde im Dezember 2017 von der Europäischen Kommission um fünf Jahre bis zum 15. Dezember 2022 erneuert. Nach dem Gesetz können Zulassungsinhaber von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von drei Monaten nach Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung – im Fall von Glyphosat bis zum 15. März 2018 – einen Antrag auf Erneuerung der Zulassung stellen. Ab dem Zeitpunkt der erneuten Wirkstoffgenehmigung haben die EU-Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit, über die Erneuerung der bestehenden Mittelzulassungen zu entscheiden. Im Fall der glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel war dies der 15. Dezember 2018. Können die Verfahren nicht in der vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden und hat der...
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