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Hartnäckigkeit der Fachgruppe Gemüsebau hat sich gelohnt

Aufbrauchfrist für Iprodion gebeiztes Saatgut verlängert

Sprichwörtlich in letzter Stunde, nämlich am 5. März 2018 gegen 15.00 Uhr gab es folgende gute Nachricht vom BVL für unsere deutschen Gemüsebaubetriebe:

Veröffentlicht am
Mit Iprodion gebeiztes Saatgut kann bis zum 5. Juni 2018 aufgebraucht werden. Damit wurde dem Antrag auf Notfallgenehmigung nach Art. 53 der VO 1107/2009 der Bundesfachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse und im Zentralverband Gartenbau stattgegeben. Die Aufbrauchfrist wurde für mit Iprodion gebeiztem Saatgut vom zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) um 120 Tage vom 5. März 2018 auf den 5. Juni 2018 verlängert. Damit hat die Vernunft gesiegt. Es gibt wieder annähernd gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen im selben Wirtschaftsraum auf diesem Gebiet der Aufbrauchfristen. Denn in Frankreich, der Niederlande, Österreich, dem Vereinigten Königreich und in Italien sind die Aufbrauchfristen von...
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