Rechtssicherheit für einige Jahre
Steuerermäßigung für Agrardiesel gesichert
Mit Beschluss des Deutschen Bundestags zum Energie- und Stromsteueränderungsgesetz am 1. Juni 2017 wurde auch die Verlängerung der ermäßigten Agrardieselbesteuerung beschlossen.
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Damit kann zumindest die jetzige Teilentlastung fortgeführt werden, gleichwohl aus Wettbewerbsgründen nach wie vor es erforderlich ist, die Senkung des Steuersatzes für Agrardiesel auf ein europäisches Durchschnittsniveau vorzunehmen. Mit der gesetzlichen Festlegung der Steuersätze für Agrardiesel im geänderten Energiesteuergesetz besteht jetzt, so der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG), zumindest für einige Jahre Rechtssicherheit bei der Agrardieselbesteuerung für die landwirtschaftlichen Betriebe.
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