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Warnwestenpflicht ab 1. Juli auch für Schlepperfahrer

In Deutschland ist seit dem 1. Juli 2014 das Mitführen einer Warnweste für jedes Fahrzeug Pflicht und damit auch für Zugmaschinen der landwirtschaftlich/ gemüsebaulichen Betriebe.
Veröffentlicht am
Darauf weist die Bundesfachgruppe Gemüsebau hin. Fehlt die Warnweste bei Verkehrssicherheitskontrollen, droht ein Verwarnungsgeld. Auch wenn der Gesetzgeber in Deutschland nur eine Weste pro Fahrzeug fordert, empfiehlt es sich im Sinne der Sicherheit, für jeden Mitfahrer eine im Fahrzeug zu haben.
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