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Berufsstand wird bestätigt

EU-Parlament widerruft Brokkoli-Patent

„In Zukunft wird es zu einer deutlich restriktiveren Vergabe von Patenten in der Pflanzenzüchtung kommen, und die Position des Berufsstandes wird bestätigt“, stellte Gerhard Schulz, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau zum Widerruf des EU-Parlaments bezüglich des Brokkoli-Patents klar.
Veröffentlicht am
Das Europäische Patentamt (EPA) hatte entschieden, dass klassische Züchtungsverfahren nicht patentierbar sind. Das Europäische Patentamt stellte in seiner Entscheidung zum Brokkoli-Patent fest, dass herkömmliche Züchtungsverfahren, die Elemente der Kreuzung und Selektion enthalten, nicht patentierbar sind. Damit kommt das Europäische Patentamt einer langjährigen Forderung des Berufsstandes nach, dass die bloße Garnierung von Züchtungsverfahren mit technischen Schritten nicht zu einer Patentierung führen dürfe. Schulz betonte, dass generell die Forderung des deutschen Gemüsebaus bestehen bleibe, dass Pflanzen insgesamt nicht patentiert werden dürfen.
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