Erreichbarkeit einer Hofstelle im Außenbereich
Die Erteilung einer Baugenehmigung oder einer Nutzungsänderungsgenehmigung für eine im Außenbereich, das heißt nicht innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Hofstelle kommt nur dann in Frage, wenn eine ausreichende Erschließung gesichert ist.
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Dazu hat sich die Rechtsprechung mehrfach geäußert und die Mindestanforderungen festgelegt, die sich in Art und Umfang nach dem konkreten Vorhaben richten. Die Sicherung der verkehrlichen Erschließung setzt allerdings nicht stets die Erreichbarkeit mit Großfahrzeugen voraus. Es genügt, wenn die Zufahrt zu einem landwirtschaftlichen Anwesen mit Personenkraftwagen, kleineren Kraftfahrzeugen der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung sowie kleineren landwirtschaftlichen Fahrzeugen tatsächlich möglich ist. So wird die Sicherung der ausreichenden Erschließung eines Hofgrundstücks verneint, wenn der dort hinführende Weg an mehreren Stellen weniger als 2,50 m breit ist. In dem konkreten Fall war der Weg teilweise...
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