Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Notfallzulassungen Pflanzenschutzmittel

Benevia nach Widerspruch verzögert bewilligt

Die Notfallzulassung für das Mittel Benevia gegen die Spargelfliege wurde dieses Jahr abgelehnt. Jetzt konnte durch Widerspruch gegen die Ablehnung eine zeitweise Zulassung erwirkt werden.

von Laura Lafuente erschienen am 12.06.2024
Die Bekämpfungsmöglichkeiten der Spargelfliege sind begrenzt. © Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum/Kreiselmaier
Artikel teilen:

Die Notfallzulassung auf Antrag der Bundesfachgruppe Gemüsebau für Benevia gegen die Spargelfliege wurde dieses Jahr unerwartet abgelehnt. Trotz des starken Schadens durch die Spargelfliege, der insbesondere in aufwachsenden Junganlagen bis zum dritten Standjahr, in früh aus der Ernte genommenen Anlagen und in Grünspargelbeständen beobachtet werden konnte.

In den letzten Jahren hat der Befallsdruck durch die Spargelfliege in Spargelanbaugebieten jährlich zugenommen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass nach dem Wegfall des Wirkstoffs Dimethoat in vielen Anlagen keine Bekämpfung mehr durchgeführt wird. Zudem hat der Anteil an Grünspargel- sowie Biospargel zugenommen, in denen die Spargelfliege durchgängig bessere Entwicklungsmöglichkeiten findet. Es gibt keine wirksamen Alternativpräparate, eine grundlegende Voraussetzung für die Beantragung einer Notfallgenehmigung. Da sich durch die Witterung die Population regional massiv aufgebaut hat und der ursprüngliche Antrag abgelehnt wurde, bewilligten einzelne Bundesländer bereits 22er-Genehmigungen, um wenigstens die sensiblen Neuanlagen schützen zu können.

Widerspruch wirkt

Mit Unterstützung aus den Pflanzenschutzdiensten und den Fachberatern zum Spargelanbau konnte jedoch schnell ein Widerspruch gegen die Ablehnung eingereicht werden, welcher schlussendlich doch bewilligt wurde mit einer Einschränkung auf 600 Liter begrenzt, ausreichend zur Behandlung von 4.000 ha Spargel mit einer Bandspritzung. Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Mai 2024 bis zum 11. September 2024 für 120 Tage erteilt, was nicht dem eigentlichen beantragten Zeitraum entspricht, jedoch grundsätzlich positiv aufgenommen wird, dass die zuständige Behörde sich mit entsprechenden fachlichen Argumenten umstimmen hat lassen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren