Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz

Teilwiderruf von Butisan mit dem Wirkstoff Metazachlor zur Anwendung in Rettich und Radieschen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 14. September 2023 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Butisan (Zul.-Nr.: 043401-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendung im Gewächshaus. Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Appel
Artikel teilen:
Anwendungsnummer Schadorganismus Kultur
043401-00/01-014 Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Acker-Senf, Acker-Schmalwand, Gemeines Hirtentäschel, Acker-Hellerkraut) Rettich, Radieschen

Der Widerruf gilt auch für die gleiche Anwendung der Vertriebserweiterung Rapsan 500 SC (Zul.-Nr.: 043401-60).

Hintergrund

Mit der Verordnung (EU) 2023/377 wurde der Rückstandshöchstgehalt von Metazachlor für Rettich/Radieschen von 0,4 mg/kg auf die Bestimmungsgrenze von 0,06 mg/kg abgesenkt. Auf Basis der eingereichten Rückstandsversuche für Rettich / Radieschen kann der neue Rückstandshöchstgehalt nicht sicher eingehalten werden.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren