Notfallzulassung für Maxim XL zur Anwendung in frischen Kräutern
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung hat für das Pflanzenschutzmittel Maxim XL erteilt.
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Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Fungizid mit den Wirkstoffen Fludioxinil und Metalaxyl-M ab sofort gegen Auslaufkrankheiten und Falschen Mehltau an frischen Kräutern, außer Salvia officinalis spec., als Saatgutbeizung zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 3. Dezember 2021 bis zum 1. April 2022 bzw. für die Aussaat vom 31. März bis zum 28. Juli 2022.
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