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Landwirtschaftliche Unfallversicherung: Beiträge zur Zusatzversicherung bleiben stabil

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hält den Beitrag für die Zusatzversicherung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft stabil. Der Beitrag bleibt mit 1,79 Euro pro 100 Euro Versicherungssumme unverändert.
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Mit Errichtung der SVLFG war die Zusatzversicherung der Berufsgenossenschaft bereits im vergangenen Jahr einheitlich zu gestalten. Damit waren einige Änderungen verbunden. Für dieses Jahr hat der Vorstand stabile Beiträge beschlossen. Für alle Zusatzversicherten eine positive Nachricht.

Die Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sind vielfältig. Der Schwerpunkt liegt bei den Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Im Interesse möglichst niedriger Beiträge werden die Geldleistungen für Unternehmer und ihre Familienangehörige seit jeher auf Basis von gesetzlichen Pauschbeträgen berechnet. Die Geldleistungen entsprechen daher in fast allen Fällen nicht dem tatsächlichen Einkommensniveau. Genau hier greift das Angebot der Zusatzversicherung.

Beispiel für Landwirte/Gärtner bei einem Zusatzbeitrag von 179 Euro jährlich:

Verletztengeld täglich:
• gesetzlicher Anspruch: 16,88 €
• mit Zusatzversicherung: 39,00 €

Verletztenrente monatlich bei 30 % Erwerbsminderung:
• gesetzlicher Anspruch: 191,24 €
• mit Zusatzversicherung: 357,91 €

Gesundheitsprüfungen oder Alterszuschläge kennt die Zusatzversicherung nicht. Weitere Informationen und Beispiele unter www.svlfg.de


SVLFG

(c) Gemüse online, 28.2.14
 

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