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Pflanzenschutz

Zulassungsende von Mitteln mit dem Wirkstoff Mancozeb

In der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2087 ist festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Mancozeb enthalten, spätestens zum 4. Juli 2021 widerrufen müssen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird daher die Zulassungen folgender Pflanzenschutzmittel zum 4. Juli 2021 widerrufen:

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Mittel Zulassungsnr. Wirkstoffe Derzeitiges Zulassungsende
REVUS MZ 006690-00 Mancozeb + Mandipropamid 31.12.2023
Dithane Vino WG 007018-00 Mancozeb 31.01.2022
Manfil 80 WP 007019-00 Mancozeb 31.01.2022
AREVA MZ 007162-00 Mancozeb + Dimethomorph 31.12.2023
TRIDEX DG RAINCOAT 024350-00 Mancozeb 31.01.2022
Manzate 024350-60 Mancozeb 31.01.2022
Ridomil Gold MZ 024412-00 Mancozeb + Metalaxyl-M 31.12.2021
Fantic M WG 025872-00 Mancozeb + Benalaxyl-M 31.12.2026
Shaktis 026417-00 Mancozeb + Amisulbrom 31.12.2025
Moonlight 026417-60 Mancozeb + Amisulbrom 31.12.2025
Dithane NeoTec 033924-00 Mancozeb 31.01.2022
Avtar 75 NT 033924-66 Mancozeb 31.01.2022

Etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen wird das BVL rechtzeitig in einer separaten Fachmeldung bekannt geben. Eine etwaige Aufbrauchfrist endet spätestens am 4. Januar 2022.

Zulassungsende durch Zeitablauf am 31. Januar 2021

Die Zulassung von 17 weiteren Pflanzenschutzmitteln mit Mancozeb endet ohnehin durch Zeitablauf am 31. Januar 2021. Deshalb ist für diese Mittel kein Widerruf notwendig. Darüber hat das BVL am 14. Dezember 2020 in einer Fachmeldung informiert. Nach Ende der Zulassung gilt für die in der Fachmeldung genannten Mittel eine sechsmonatige Abverkaufsfrist bis zum 31. Juli 2021 nach dem Pflanzenschutzgesetz. Sie dürfen entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2087 bis zum 4. Januar 2022 aufgebraucht werden.

Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

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