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Bis 31. Dezember 2025 Antrag stellen

Coaching für Frauen in der Landwirtschaft

Die Förderaktion „Frauen durch Coaching gezielt fördern“ der SVLFG läuft zum Jahresende aus. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützen Frauen in der Grünen Branche.

von LWK Niedersachsen/SVLFG erschienen am 15.12.2025
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Gefördert werden Frauen, die bereits in der Grünen Branche tätig sind oder eine entsprechende Tätigkeit planen. Förderfähig sind Coachings zur Existenzgründung, zum Aufbau neuer Betriebszweige, zur Hofnachfolge oder zu betrieblichen Umstrukturierungen mit dem Ziel, die Rolle der Unternehmerin zu stärken. Auch nach erfolgter Gründung oder bei betrieblichen Veränderungen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, können Coachings beantragt werden. Darüber hinaus richtet sich das Programm an Frauen, die ihre gesellschaftsrechtliche Position im Betrieb ausbauen möchten, beispielsweise durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen. Unterstützt werden sowohl Einzel- als auch Gruppencoachings mit einem Förderumfang von bis zu 1.800 Euro pro Teilnehmerin.

Jetzt noch schnell Antrag auf Förderung stellen

Vor diesem Hintergrund möchte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit ihrem Angebot der Online-Frauencoachingreihe – vor Ende der Förderaktion am 31. Dezember 2025 – weitere Frauen animieren, den Antrag bei der SVLFG zu stellen. Eine Teilnahme an der Oline-Seminarreihe ohne Förderung ist ebenfalls möglich, die Kosten belaufen sich dann auf 50 Euro pro Seminar. Zudem ist es auch jederzeit möglich Einzelcoachings bei den zertfizierten Coaches der LWK zu buchen. Folgende Online-Seminar sind Anfang 2026 geplant:

Mehr zu Terminen, Inhalten und zur Förderung gibts hier.

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