Sivanto nur für Anwendungen im Gewächshaus zugelassen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 7. April 2020 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel „Sivanto“ (Zulassungsnr. 008264-00) mit dem Wirkstoff Flupyradifurone erteilt. Der Wirkstoff Flupyradifurone ist in der EU bis 2025 zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Die Zulassung in Deutschland basiert auf einer Zulassung in den Niederlanden („zonales Verfahren“).
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„Sivanto“ darf ausschließlich in Gewächshäusern und nur durch berufliche Anwender gegen die genannten Schadorganismen in den folgenden Kulturen eingesetzt werden:
Schadorganismus | Kulturen |
Blattläuse | Blumenzwiebeln, Himbeere |
Blattläuse, Weiße Fliegen | Erdbeere, Gurke, Tomate, Wassermelone, Gemüsepaprika, Aubergine, Zucchini, Zierpflanzen, Ziergehölze |
Die Gewächshäuser müssen auf vollständig versiegelten Flächen stehen, damit das Mittel nicht in den Boden oder in Gewässer eingetragen werden kann.
Zudem darf „Sivanto“ nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen angewendet werden und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden.
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