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Anpassung der EU-Regelungen erforderlich

Chancen der „Neuen Züchtungsmethoden“ nutzbar machen

Am 28. Oktober 2019 diskutierten 70 Agrarjuristen sowie Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Landwirtschaft und Behörden im Rahmen des Berliner Forums 2019 über die mögliche Anwendung neuer Züchtungsmethoden in der Landwirtschaft und Wege des Abbaus rechtlicher Hürden.

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Appel
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Veränderte klimatische Bedingungen, neue Schädlingsresistenzen und eine kontroverse politische Diskussion über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln stellen sowohl die konventionelle als auch die ökologische Landwirtschaft vor große Herausforderungen, hob DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken hervor. Mit neuen Züchtungsmethoden wie z.B. CRISPR/CAS9 kann ein Beitrag für die züchterische Bearbeitung von Kulturpflanzen gezielter und präziser geleistet werden.

Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2018 wurden jedoch auch alle Pflanzen, die mit Verfahren der gezielten Punktmutation erzeugt wurden, pauschal als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft und auch deren Verarbeitungsprodukte einer Kennzeichnung nach Gentechnikrecht unterworfen. Die Referenten und die Diskussion verdeutlichten, dass die Einstufung der neuen Züchtungsmethoden ohne Differenzierung in der EU und in Deutschland die Anwendung praktisch unmöglich macht. Die Chance einer vorteilhaften Nutzung der Methoden für Biodiversität, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft würden dadurch verbaut werden.

Das Gentechnikrecht müsse zeitnah an den wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst werden, um für neue Entwicklungen offen zu sein, zog Prof. José Martínez (DGAR) als Fazit. Hierfür wurden durch die Referenten und in der Podiumsdiskussion mögliche Wege vor allem durch die EU aufgezeigt.

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