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Zulassung für Notfallsituationen

Force 20 CS im Notfall erlaubt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Force 20 CS (Wirkstoff: Tefluthrin) zur Inkrustierung gegen Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) von Saatgut von Speisezwiebeln im Freiland, Nutzung als Trockenzwiebel, befristet für 120 Tage zugelassen.

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kazuo/Pixabay.com
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Das Mittel kann ab dem 21. Dezember 2018 bis zum 18. April 2019 mit 62,5 ml pro Einheit Saatgut (1 Einheit = 250.000 Samen) entsprechend 218,75 ml/ha (bei maximal 3,5 Einheiten Saatgut/ha) zur Anwendung kommen.

Diese Auflagen gelten beim Einsatz von Force 20 CS in Speisezwiebeln

Anwendung nur in gewerblichen, stationären Saatgutbeizanlagen (VA265). Die Aussaat von behandeltem Saatgut darf nur dann mit einem pneumatischen Gerät, das mit Unterdruck arbeitet, erfolgen, wenn dieses in der Liste der abdriftmindernden Sägeräte" des Julius Kühn-Instituts aufgeführt ist (NH6831).

Der Betriebsleiter ist verpflichtet, die zur Aussaat des behandelten Saatgutes vorgesehenen Flächen mindestens 48 Stunden vor der Aussaat Imkern bekannt zu geben, deren Bienenstände sich im Umkreis von 60 m um die Aussaatflächen befinden (NH6632). Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt.

Vor dem Ausheben der Schare ist die Dosiereinrichtung rechtzeitig abzuschalten, um ein Nachrieseln zu vermeiden (NH678). Keine Ausbringung des behandelten Saatgutes bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s (NH681).

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