Zulassung von Ortiva ruht
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Auf Kohlrabiblätter ist seit dem 1. Januar 2017 ein niedrigerer Rückstandshöchstgehalt (RHG) für den Wirkstoff Azoxystrobin anzuwenden. Ursache ist eine geänderte Systematik der Kulturgruppen. Bisher waren Kohlrabiblätter den Baby-Leaf-Salaten (RHG von 15 mg/kg) zugeordnet.
Grünkohl rechtlich neu eingeordnet
Jetzt sind sie in die Gruppe Grünkohl eingeordnet. Für diese ein gilt RHG von 6 mg/kg. Aufgrund der vorliegenden Rückstandsdaten ist unsicher, ob dieser Wert nach der Anwendung von Ortiva an Kohlrabi im Gewächshaus eingehalten werden kann.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat deshalb am 20. Juni 2017 für die Anwendung von Ortiva in Kohlrabi im Gewächshaus das Ruhen angeordnet.
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