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EHEC-Entschädigungszahlungen: BVEO fordert die Einbeziehung aller Salatarten

Die EU-Mitgliedstaaten haben am 28.07.2011 einem Kommissionsvorschlag zur Erhöhung der EHEC-Entschädigungszahlungen für die europäischen Gemüseerzeuger zugestimmt. Dabei wurden die Finanzmittel von 210 auf 227 Mio. € aufgestockt und eine Kürzung der Mittel vermieden, da der ursprüngliche Entschädigungsbetrag gemäß der Verordnung (EU) Nr. 585/2011 von 210 Mio. € überschritten worden ist. Die BVEO begrüßt diese Entwicklung, fordert aber weiterhin die Einbeziehung aller Salatarten in die Regelung.

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Gleichzeitig weist die Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. (BVEO) darauf hin, dass der auf Deutschland entfallende Entschädigungsbetrag von ca. 16 Mio. € nur etwa ein Viertel der tatsächlichen Finanzschäden der Gemüseerzeuger aus der EHEC-Krise abdecke. Für viele Gemüseerzeugnisse, für die es nachweislich unverschuldet zu Preisrückgängen und Absatzschwierigkeiten in der EHEC-Krise gekommen sei, gäbe es keine Entschädigungszahlungen. So sei die Nichteinbeziehung der Salate Feldsalat, Rucola und Chinakohl völlig unverständlich, zumal das Robert Koch-Institut eine pauschale Verzehrswarnung für Salate in Norddeutschland ausgesprochen habe.

Nach wie vor hat sich die Absatzlage bei Gemüse in der Europäischen Union nicht normalisiert, weil die Verbraucher nur zögerlich den Konsum von frischem Gemüse wieder aufnehmen. Die verbesserte Möglichkeit zur Durchführung von generischen Werbeprogrammen der EU wird daher als eine Möglichkeit gesehen, das Verbrauchervertrauen zurückzugewinnen und einem langfristigen Imageschaden entgegenzutreten. BVEO

 

(c) Gemüse online, 5.8.11

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