Zonale Zulassung bei Pflanzenschutzmitteln voranbringen
Am 21. Oktober 2015 trafen sich in Berlin die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse zu ihrer Herbstsitzung im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Situation bei der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln und die Zonale Zulassung.
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Der Berufsstand hatte in die Zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln große Hoffnungen gesetzt. Nunmehr, so der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse Jens Stechmann, zeige sich aber immer mehr, dass die Zonale Zulassung aufgrund fehlender Harmonisierungsschritte nicht voran käme und auch die Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Zulassungsbehörden der Mitgliedstaaten nicht wie angedacht funktioniere. Hier fehle es insbesondere nach wie vor an Vertrauen in die Zulassungsbehörden in anderen Mitgliedstaaten. Bezüglich der fehlenden Harmonisierungselemente stellten die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse fest, dass weiterhin entscheidende Grundvoraussetzungen hinsichtlich einheitlicher Kriterien bei den Datenanforderungen, den Bewertungsgrundsätzen und den Risikomanagementmaßnahmen fehlen.
Darüber hinaus gäbe es weiterhin keine einheitlichen Anwendungsbestimmungen, Anwendungsgebiete und Kulturbäume, die aber eine wesentliche Voraussetzung für ein reibungsloses funktionieren der Zonalen Zulassung wären.
Weniger Zulassungen von Insektiziden erwartet
Besorgt zeigten sich die Mitglieder darüber hinaus über die zukünftige Situation bei der Zulassung von Insektiziden. Hier würden die Zulassungshürden, insbesondere aufgrund des Natur- und Umweltschutzes, mittlerweile so hoch gelegt, dass für immer weniger Insektizide in Zukunft überhaupt noch eine Zulassung zu erwarten ist. Bezüglich der Kirschessigfliege erwarten die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse auch für 2016 die uneingeschränkte Unterstützung des BMEL und der Zulassungsbehörden, wenn es um die Bekämpfung des aus Asien eingeschleppten gebietsfremden Schädlings in Deutschland gehe.
Zur Marktorganisation diskutierten die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft den aktuellen Stand bei der Überarbeitung der Verordnung zur Durchführung der gemeinsamen Marktordnung bei Obst und Gemüse. Dabei geht es um den Delegierten Rechtsakt und die Durchführungsbestimmungen für Obst und Gemüse. Einig waren sich die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse mit dem BMEL über den Sachverhalt, dass mit den neuen Verordnungen mehr Rechtssicherheit und Klarheit für alle Beteiligten geschaffen werden solle.
Wettbewerbsfähigkeit von deutschem Obst und Gemüse erhalten
Hinsichtlich der Auswirkungen des Mindestlohns auf die Erzeugung von Obst und Gemüse stellten die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse fest, dass die weiterhin steigenden Lohnkosten in den nächsten Jahren von den Betrieben kaum zu tragen sind. Hier ist um so mehr der Handel gefordert, seine Preispolitik so zu gestalten, dass die Wettbewerbsfähigkeit von deutschem Obst und Gemüse auch künftig erhalten bliebe und somit weiterhin regionales und deutsches Obst und Gemüse im Lebensmitteleinzelhandel in bester Qualität angeboten werden könne. Darüber hinaus, so die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse, bedürfe es weiterer Vereinfachungen, insbesondere bei den Dokumentationspflichten.
Die bisher erreichten Ausnahmen für familieneigene Arbeitskräfte reichen bei weitem noch nicht aus. Bei den aktuellen Entwicklungen im QS-System ging es insbesondere um das für 2017 anstehende Benchmarking mit Global-GAP und die vorgesehenen Revisionen für das Jahr 2016. Zum Modul Arbeits- und Sozialbedingungen bekräftigen die Mitglieder des Bundesausschusses Obst und Gemüse, das hier die begleitende Arbeitsgruppe in der Pilotphase weiterhin die Praktikabilität genauestens analysieren solle, um so das System für die Zukunft fit zu machen.
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