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Saison-Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien

Mit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar dieses Jahres ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich des Sozialversicherungsrechts bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten (siehe auch Printausgabe Gemüse Nr. 1/2007).
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Informationspapiere zu rumänischen und bulgarischen Saison-Arbeitskräften jetzt erstellt und veröffentlicht. Diese Papiere enthalten erste Informationen über die neue Situation, insbesondere zur Abwicklung der Sozialversicherung. Während die mit Rumänien getroffenen Vermittlungsabsprachen auch für landwirtschaftliche Saison-Tätigkeiten gültig sind, gilt die mit Bulgarien getroffene Absprache nach wie vor nur für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Interessenten können die Informationspapiere bei ihrem regionalen gemüsebaulichen Organisationen erhalten.
Jochen Winkhoff, Berlin
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